Bildungszentrum und Fahrschule Orange GmbH
Informationen zum Insolvenzverfahren

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Informationen zum Insolvenzverfahren Bildungszentrum und Fahrschule Orange GmbH

 

Hier erhalten Sie alle für Gläubiger relevanten Informationen über das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bildungszentrum und Fahrschule Orange GmbH. Es wird darum gebeten, von individuellen Nachfragen abzusehen. Wir werden Ihnen gegenwärtig leider keine weiteren Informationen erteilen können.


Am 14.08.2026 hat das Amtsgericht Charlottenburg über das Vermögen der Bildungszentrum und Fahrschule Orange GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Bildungszentrum und Fahrschule Orange GmbH war als Ausbildungsfahrschule mit einem Angebot an Kursen zum Erwerb der Allgemeinen Fahrerlaubnis und spezieller Fahrerlaubnisse (LKW-Führerscheine und Personenbeförderungserlaubnisse) im Großraum Berlin tätig.

Die Bildungszentrum und Fahrschule Orange GmbH ist eine eigenständige Gesellschaft. Die Fahrschule Ausbildungszentrum und Fahrschule Jump Verwaltungsgesellschaft mbH, welche mit der Bildungszentrum und Fahrschule Orange GmbH kooperierte ist nicht von dem hiesigen Insolvenzverfahren betroffen.

In dem eröffneten Verfahren über das Vermögen der Bildungszentrum und Fahrschule Orange GmbH können alle Gläubiger der Gesellschaft von nun an ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Dazu zählen auch Forderungen, welche aus einer geleisteten Vorkasse für nicht erbrachte Fahrstunden oder Stunden im Theorieunterricht resultieren.

Sollten Sie der Meinung sein, eine Forderung gegenüber der Bildungszentrum und Fahrschule Orange GmbH zu haben, bitte vergewissern Sie sich, dass diese Gesellschaft auch Ihre Vertragspartnerin ist. Sollten Sie einen Vertrag über Leistungen mit der Kooperationsfahrschule Ausbildungszentrum und Fahrschule Jump Verwaltungsgesellschaft mbH abgeschlossen haben, können diese Forderungen gegenüber der Jump im hiesigen Verfahren nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall sehen Sie bitte von der Abmeldung ab, da eine Prüfung nur zu einem weiteren Aufwand und zu einer Verzögerung des Verfahrens führt.

Alle angemeldeten und nach entsprechender Prüfung festgestellten Forderungen werden in der Schlussverteilung berücksichtigt. Bei der Schlussverteilung erhält jeder Gläubiger, unabhängig von der Höhe der angemeldeten Forderung, eine der Insolvenzquote entsprechende Zahlung auf seine angemeldete und festgestellte Forderung. Zur Höhe der erwartbaren Quote kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, da weder alle Vermögenswerte noch alle Verbindlichkeiten der Bildungszentrum und Fahrschule Orange GmbH bekannt sind. Statistische Angaben zur durchschnittlichen Insolvenzquote bei Unternehmensinsolvenzen in Deutschland bewegen sich zwischen 5 und 8%, lassen aber keinen Rückschluss auf den Einzelfall zu.

Für Forderungsanmeldungen der Gläubiger der Bildungszentrum und Fahrschule Orange GmbH ist hier ein Formular im pdf-Format abrufbar. Das ausgefüllte unterschriebene Formular ist im in einfacher Ausfertigung mit Unterlagen (ebenfalls im pdf-Format) einzureichen. Das Formular nebst pdf Unterlagen ist zu senden an: fahrschule-orange_at_muenzel-boehm.de. Aus den Unterlagen muss sich der Rechtsgrund der Forderung ergeben (z.B. Ausbildungsvertrag und Zahlnachweis bzw. Quittung für die Zahlung der Vorkasse oder sonstige Nachweise für das Bestehen der angemeldeten Forderung). Prüfen Sie vor der Anmeldung bitte genau, ob Sie tatsächlich einen Vertrag mit der Bildungszentrum und Fahrschule Orange GmbH abgeschlossen haben und ob Sie eine Vorkasse geleistet haben.

Anmeldefrist für Forderungen ist der 25.09.2026.

Forderungen können auch nach dem 25.09.2026 bis spätestens zum Schlusstermin (voraussichtlich in 2-3 Jahren) angemeldet werden. Allerdings hat der Gläubiger in diesem Fall eine Gebühr in Höhe von EUR 22,00 zu zahlen.

Die angemeldeten Forderungen werden in der Folge von dem Insolvenzverwalter geprüft. Sollte er die angemeldete Forderung anerkennen, erhält der jeweilige Gläubiger keine weitere Nachricht. Die nächste Nachricht erfolgt zum Ende des Insolvenzverfahrens mit der Schlussverteilung. Sollte die Forderung hingegen bestritten werden, erhält der jeweilige Gläubiger vom Insolvenzgericht hierüber eine Mitteilung und die Gelegenheit, die Forderungsanmeldung nachzubessern.

 

Formular Forderungsanmeldungen (PDF)